In den Gremien der Stadt Bornheim laufen derzeit die Haushaltsberatungen für den anstehenden Doppelhaushalt 2023/2024. Die SPD hat – ebenso wie die UWG zu diesem wie auch bereits zum letzten Haushalt – einen Antrag eingebracht, um beitragszahlende Kita-Eltern entlasten zu können.
Zum Hintergrund: In der aktuellen Beitragssatzung werden die erlassenen Kita-Gebühren für Familien mit niedrigem Einkommen auf die Beitragshöhe der zahlenden Familien umgelegt. „Wir begrüßen selbstredend die Gebührenbefreiung für Geringverdiener und haben uns auch für diese eingesetzt, sind allerdings der Auffassung, dass diese Befreiung nicht zulasten der Familien gehen darf, die in Bornheim sowieso bereits durch hohe Kita-Beiträge belastet werden. Eine Umlegung dieser erlassenden Beiträge auf den Haushalt sorgt für mehr Fairness bei den Kita-Beiträgen und ermöglicht eine zukünftige weitere Reduzierung der Kita-Beiträge in Bornheim. Wir haben daher eine Teil-Umlegung der Kita-Gebühren auf den allgemeinen Haushalt beantragt“, erläutert Co-Fraktionsvorsitzende und jugendpolitische Sprecherin Anna Peters.
SPD setzt sich für eine faire OGS-Beitragssatzung ein
Zudem möchte die SPD aus Gründen der Fairness und besseren Sozialverträglichkeit, gerade in Zeiten deutlich steigender Lebenshaltungskosten – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern – die OGS-Beitragssatzung den Einkommensstufen der Kita-Beitragsatzung möglichst angleichen. Dafür müssten erst Haushaltsmittel im neuen Doppelhaushalt bereitgestellt werden. Aktuell zahlen bereits Familien mit einem Haushaltsbruttoeinkommen von 55.000 Euro den Höchstsatz von aktuell 215 Euro im Monat , zzgl. Mittagessenspauschale und mögliche Ferienzeitbetreuung in der OGS und damit genauso viel wie Familien mit guten und sehr guten Einkommen. „In der Kita zahlen Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 115.000 Euro den Höchstsatz, in der OGS bereits ab 55.000 Euro. Das ist aus unserer Sicht nicht zu vermitteln und ungerecht“, so Peters abschließend.