Am 01. Dezember tagte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim. Ein kurzer Nachbericht mit den wichtigsten Beschlüssen unserer jugendpolitischen Sprecherin Anna Peters:
Im Laufe des nächsten Jahres werden die städtischen Kitas ein gesundes und ausgewogenes Frühstücksbuffet für alle Kinder in ihr Angebot aufnehmen, welches zentral über die monatliche Verpflegungspauschale finanziert werden wird.
„Kitas, in denen bisher die Gruppen oder der Förderverein die Beiträge zum Frühstück eingesammelt haben, werden um diese Aufgabe entlastet, da Eltern diese dann direkt an die Stadt zahlen. Die Frühstückspauschale wird 12 Euro betragen und dann auf die monatliche Verpflegungspauschale von bisher 55 Euro aufgeschlagen werden. Noch nicht klar ist, ob diese Umstellung bereits zum 01. Märzoder spätestens zum 01. August geschehen wird“, erklärt SPD-Ratsfrau Anna Peters.
Frühstücksbuffets in städtischen Kitas wird bald über Verpflegungspauschale finanziert
Hintergrund dieses Beschlusses ist nicht nur der Wunsch, in allen Kitas ein gesundes Frühstück für alle sicherzustellen, das gemeinsam mit den Kindern eingekauft und zubereitet wird, sondern auch eine Novellierung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz), wonach laut Paragraph 51 Abs. 1 alle sogenannten Teilnahmebeiträge von Eltern ausgeschlossen werden – die einzige Ausnahme bezieht sich auf Entgelte für Mahlzeiten.
Über mehr Geld dürfen sich zum 01. Januar 2023 die Kindertagespflegepersonen in Bornheim freuen. Nachdem die Vertreterinnen der Kindertagespflege im Frühjahr einen Antrag auf eine Erhöhung des Entgelts von 5,09 Euro auf 6,00 Euro beantragt hatte, hatte nun die Verwaltung einen Vorschlag im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, der eine Erhöhung auf 5,60 Euro zum neuen Jahr vorsieht.
„Das ist ein guter Kompromiss angesichts der desolaten Haushaltslage. Die politischen Vertreter*innen waren alle einhellig der Meinung, dass die Kindertagespflege eine wichtige und herausfordernde Tätigkeit darstellt, die entsprechend gewürdigt werden muss. Die SPD hatte einen Antrag, die Erhöhung auf 5,67 Euro vorzunehmen und damit an die Höhe der Geldleistungen des Rhein-Sieg-Kreises und damit unserer Nachbarkommunen Alfter und Swisttal anzugleichen, in einer Sitzungsunterbrechung zurückgezogen. Stattdessen hatten wir uns mit den anderen Stimmberechtigten darauf geeinigt, zunächst den 5,60 Euro zuzustimmen und dann Ende 2023 über die weitere Entwicklung der Geldleistungen erneut zu beraten“, fasst Peters die Beratungsergebnisse zusammen.