Ein Wirtschaftswegekonzept für Bornheim

Dringender Handlungsbedarf nach Jahrzehnten des Stillstands

Nach jahrelangen, teils katastrophalen Zuständen der Wirtschaftswege in der Stadt Bornheim beantragen die Fraktionen von SPD und UWG im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung (MoVA) die Erstellung eines geförderten Wirtschaftswegekonzeptes bei der Bezirksregierung in Köln.

Sollte die Verwaltung die dazu notwendigen Antragsvorarbeiten wegen fehlender Personalausstattung nicht leisten können, soll damit die für solche Arbeiten spezialisierte Gesellschaft für kommunale Infrastruktur (Ge-Komm GmbH) beauftragt werden.

Diese Gesellschaft hatte bereits interessierten Mitgliedern des MoVA im Mai eine Präsentation der Grundzüge /Anforderungen an ein Wirtschaftswegekonzept vorgestellt. Die Anforderungen beinhalten u.a. eine umfassende Bestandsanalyse, ein Soll-Konzept, Bürgerbeteiligung und einen Abschlussbericht. Die Kosten werden mit bis zu 75% gefördert.

In der Begründung weisen SPD und UWG darauf hin, dass das Wirtschaftswegenetz in Bornheim seit den 60/70er Jahren immer weiter gewachsen ist. Die Anforderungen der heutigen Landwirtschaft sind durch den Einsatz wesentlich größerer und schwererer Maschinen nicht mehr mit den Anfängen zu vergleichen. Mittlerweile nutzen verschiedenste Akteure diese Wege. Ob Landwirtschaft, Reiterhöfe, Tourismus, Radverkehr oder LKW- und Autoverkehr, Nutzungskonflikte werden an vielen Stellen sichtbar und die Wege sind teilweise in einem bedenklich schlechten Zustand.

Es bedarf daher einer ganzheitlichen Betrachtung des Wegenetzes als Grundlage für eine Entscheidung, welche Bedeutung diese Wege in Zukunft haben sollen. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen können vielfältig sein. Die Palette reicht von Erhalt über Sanierung, ggf. Rück- und Neubau.

Einen weiteren Nutzen für ein Wirtschaftswegekonzept sehen die beiden Fraktionen darin, dass es teilweise als Grundlage für das zukünftige Mobilitätskonzept dienen kann.

Das Konzept stellt die notwendige Grundlage für die durch die Bezirksregierung geförderte Ausführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen dar. Hier steht eine Förderquote von bis zu 60% im Raum, bei einem maximalen Auftragswert von 500.000 Euro.