Keine Verfassungsbeschwerde zum Flüchtlingsaufnahmegesetz

Bornheim bleibt auf ca. 3 Millionen Euro sitzen

Die Stadt Bornheim sieht – zusammen mit anderen Kommunen des Kreises – keine realen Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW).

Im Kern sollte eine Verfassungsbeschwerde die völlig unzureichende Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung durch das Land NRW thematisieren. Dabei handelt es sich um einen Fehlbetrag von ca. 3 Millionen Euro, der in den Jahren 2016 bis 2020 der Stadt entstanden ist und ausgeglichen werden soll.

Mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen neuen FlüAG NRW wird nun der Personenkreis der geduldeten Flüchtlinge in die pauschale Finanzierung des Landes einbezogen. Darüber hinaus wurde die Pauschale für Geflüchtete in der Höhe angepasst.

Diese Fortschritte wiegen den Nachteil jedoch keinesfalls auf, dass hinsichtlich der begehrten Rückwirkung einer Kostenerstattung die Rechtsberatung der Stadt nach eingehender Prüfung kaum Erfolgsaussichten für eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde sieht.

Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft bedauert diese Entwicklung. „Die ca. 3 Millionen Euro, wo die Stadt drauf sitzen bleibt, hätten uns bei den anstehenden, schwierigen Haushaltsberatungen für die nächsten beiden Jahre sehr gutgetan.“ Um so mehr sei jetzt die neue Landesregierung gefordert, das Thema Altschulden der Kommunen endlich anzugehen und hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen.