Bornheim beantragt Fördermittel zum Wiederaufbauplan NRW

Hochwasser Apostelpfad Bornheim 2021

Zügige Bearbeitung zur Beseitigung von Starkregenschäden angemahnt

Hinsichtlich eines Wiederaufbauplans zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur hat der Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, entsprechende Förderanträge an die Bezirks-Regierung zu stellen.

Das städtische Schadensvolumen anlässlich der Starkregen-Katastrophe vom Juli des vergangenen Jahres wird derzeit auf ca. 2,1 Millionen Euro beziffert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einer Richtlinie die Voraussetzungen für eine Förderung entsprechender Wiederaufbauprojekte von bis zu 100% geschaffen.

Anmeldungen zur Förderung sind bis zum 30.06. nächsten Jahres möglich.

Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft äußerte die Hoffnung, dass die eingegangenen Anträge seitens der Bezirks-Regierung zügig bearbeitet werden und mit entsprechenden Bescheiden nicht bis zum Ende der Antragsfrist oder darüber hinaus gewartet wird. Positiv ist in diesem Zusammenhang aber die Nachricht, dass für alle Maßnahmen ein förderunschädlicher, vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten soll.

Bekanntlich litt der private Bereich in der Vergangenheit teils unter einer schleppenden Bearbeitung, wo Betroffene erst spät Gelder zum Wiederaufbau erhalten haben. Hier war die Enttäuschung von Flutgeschädigten über bürokratische Hindernisse unverkennbar.