Von der SPD lange gefordert – jetzt ist es soweit
Der Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Stadtentwicklungsgesellschaft mit erweitertem Baulandmanagement aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU, Grünen, SPD und UWG wurde seitens der SPD-Fraktion sehnlichst erwartet.
Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Wilfried Hanft ist der heutige Beschluss des Rates so etwas wie ein ganz besonderer Moment. „Seit mehreren Jahren hat die SPD eine Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) immer wieder gefordert, um damit das Thema Wohnen und bezahlbaren Wohnraum in Bornheim voranzubringen, was dringend notwendig ist. Jetzt ist es endlich so weit.“
Zweck der SEG sind u.a. der Erwerb, die Entwicklung, die bedarfsorientierte Bereitstellung sowie die Veräußerung von geeigneten Flächen für relevante Vorhaben der Stadtentwicklung. Die jeweiligen Bauleitplanverfahren werden begleitet mit dem Ziel, insbesondere Grundstücke für gemeinnützige Vorhaben sowie für privatwirtschaftliche Bauvorhaben bereitzustellen. Zugleich wird ein erweitertes Baulandmanagement eingeführt.
Für die bevorzugte Bereitstellung von Bauflächen soll künftig die Bereitschaft der Eigentümer eingefordert werden, einen noch festzulegenden Anteil an Bruttobaulandfläche an die Stadt bzw. die SEG zu veräußern. Auch sind in neu zu planenden Wohnbauflächen ein prozentualer Anteil (wird noch festgelegt) der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren.
Was die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer SEG angeht, ist es für die Sozialdemokraten von Bedeutung, hier keine unendliche Geschichte entstehen zu lassen, sondern eine Straffung durchzuführen, die es ermöglicht, das Ziel jetzt auch schnellstmöglich zu erreichen. Dies bedeutet für die Politik das Thema immer im Blick zu haben und darüber hinaus engmaschig zu begleiten.
Ein weiteres Ziel der SEG ist es natürlich auch, dass sich eine solche Einrichtung selbst trägt und mittelfristig auch Erlöse erzielen kann, die die finanzielle Situation der Stadt verbessert. Doch müssen dazu zunächst die erforderlichen Investitionen getätigt werden.
Da eine SEG eine wirtschaftliche Betätigung der Kommune darstellt, ist nach der Gemeindeordnung NRW auch die Einbeziehung der Kommunalaufsicht erforderlich. „Hier wird es von großer Bedeutung sein, dass die Stadt Bornheim auch künftig einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann, da sonst eine SEG eine sogenannte freiwillige Leistung darstellt und somit wohl von der Kommunalaufsicht bei einem defizitären Haushalt nicht genehmigt werden kann“, so Hanft abschließend.