Flüchtlingskosten: Landesregierung lässt Bornheim erneut im Stich
Die SPD-Fraktion begrüßt den Beschluss des Stadtrates gegen die verabschiedete Neufassung des Flüchtlings-Aufnahmegesetzes zusammen mit anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW einzulegen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde sind das im Gesetz verankerte „Pauschalerstattungssystem““ sowie die Einmalpauschale für künftig geduldete Flüchtlinge, die in großen Teilen nicht die aufgewendeten Kosten der Stadt Bornheim decken. Auch ist in diesem Gesetz keine Rückerstattung der Kosten für die vergangenen Jahre enthalten.
Für den Fraktionsvorsitzenden Wilfried Hanft ist dies ein untragbarer Zustand. „Seit 2017 ist man mit dem Thema befasst. Seitdem sind die Kommunen seitens der Landesregierung hingehalten und vertröstet worden, es reicht jetzt“.
Subsummiert stellt die Haltung der Landesregierung einen Ausfall von mehreren Millionen Euro für die Stadt Bornheim dar. Wären hier auch nur in etwa kostendeckende Zuweisungen geflossen, wäre die Stadt wesentlich früher aus dem Haushaltssicherungskonzept entlassen worden als es unter diesen Bedingungen der Fall war.
Von der Verfassungsbeschwerde möglichst vieler Kommunen verspricht sich die SPD, dass sich die Landesregierung nun bewegt und dem Konnexitätsprinzip (wer Leistungen veranlasst, muss sie auch finanzieren), endlich Geltung verschafft.