Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnlinie 18 vorgelegt

Foto: Anna Peters

Zweigleisiger Ausbau und neuer Haltepunkt im Bereich Hellenkreuz

Im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss hat ein Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises und des beauftragten Ingenieurbüros die von der SPD-Fraktion lange geforderte Machbarkeitsstudie zum durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Linie 18 (“Vorgebirgsbahn”) vorgestellt.

Daraus wird ersichtlich, dass der durchgehende zweigleisige Ausbau inkl. einem neuen Haltepunkt für das Neubaugebiet “Bo24” im Bereich Hellenkreuz realisierbar ist.

Mit dem zweigleisigen Ausbau wird der Grundstein für die Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mittels eines 10-Minuten-Taktes der Linie 18 gelegt.

Das beauftragte Ingenieurbüro Spiekermann hat den größten Nutzen für die Variante des durchgängigen 10-Minuten-Taktes zwischen Köln und Bonn inkl. des neuen Haltepunktes nachgewiesen, sodass dieses Projekt auch förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist.

Der Ausschussvorsitzende Wilfried Hanft (SPD) betonte dabei, „dass der Ausbau eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um die Folgen für Umwelt und Verkehrslage durch den zukünftig weiter zunehmenden Autoverkehr zu reduzieren. Ohne eine attraktive Alternative werden sich die Verkehrsprobleme in unserer Region nicht lösen lassen.”

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Thomas Schmitz verdeutlichte, „dass sich Fraktion und Partei weiterhin mit Nachdruck, auch auf Kreisebene, für diesen wesentlichen Baustein der Verkehrswende im Vorgebirge einsetzen werden, auch im Hinblick auf die Einplanung der zwingend notwendigen Radinfrastruktur am neuen Haltepunkt Bornheim-West“.

Im Laufe des Jahres will der Rhein-Sieg-Kreis mit den Projektpartnern Bonn, Alfter, Bornheim, Brühl, Rhein-Erft-Kreis, Bonner Verkehrsbetriebe (SWB), Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), Zweckverband Nahverkehr (NVR) sowie der Häfen- und Güterverkehr Köln (HGK) einen weiteren Maßnahmenplan erarbeiten, auch um die Verteilung der Kosten zu klären.

Dabei geht es laut Hanft und Schmitz aus Bornheimer Sicht sowohl um die Kostenbeiträge der Stadt bei Bau und Betrieb (Finanzierung über die gefahrenen Kilometer auf städtischem Gebiet), aber auch um die ÖPNV-Umlage des Kreises.

Außerdem sind Mittel und Wege zu erörtern, wie das für den Ausbau der Strecke notwendige und vorgeschaltete Planfeststellungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden kann, damit dieses Projekt nicht schon vor der eigentlichen Ausbaumaßnahme zeitlich aus dem Ruder läuft.