SPD bei Wahl der stellv. Bürgermeister*innen nicht berücksichtigt

Bei der konstituierenden Ratssitzung der neuen Wahlperiode haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für die Beibehaltung von drei stellvertretenden Bürgermeister*innen ausgesprochen.

Für den Fraktionsvorsitzenden Wilfried Hanft stand bei dieser herausragenden Repräsentationsentscheidung vor allem die Frage nach der Spiegelbildlichkeit der Verhältnisse im Stadtrat im Vordergrund, die auch nach außen sichtbar sein muss. „Deshalb ist es eine logische Konsequenz, dass die drei größten Fraktionen CDU, Bündnis 90/Grüne und SPD bei der Repräsentanz unserer Stadt vertreten sein sollen.“ Leider gab es für diesen nachvollziehbaren Anspruch keine Mehrheit. Vielmehr werden in Zukunft lediglich zwei Stellvertreterinnen die Stadt repräsentieren.

Die SPD erinnerte bei diesem Thema an die gehandhabte Praxis der vergangenen Wahlperiode. Hanft: „Wir haben oft genug erlebt, dass es bei kurzfristig notwendigen Vertretungen ein großer Vorteil für die Stadt war, auf drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter zurückgreifen zu können.“ Das gilt auch für die bisher wenig beachteten Repräsentationen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die immer wichtiger werden.

In Zeiten, wo mehrere Kommunen bereits gemeinsame Projekte in Angriff nehmen und verwirklichen, ist es zwingend notwendig auch einmal über den eigenen Kirchturm hinaus zu schauen, argumentiert die Bornheimer SPD-Fraktion.

Eine Entscheidung über die Anzahl der Vertretung des Bürgermeisters soll zudem nicht von der derzeitigen Pandemie abhängig gemacht werden. Hier geht es um einen Zeithorizont von fünf Jahren, in denen die Stadt Bornheim bestmöglich repräsentiert werden sollte.

Im Übrigen hat es bei dem Beschluss zu drei stellvertretenden Bürgermeister*innen in der vergangenen Wahlperiode, initiiert von CDU, FDP und UWG, im Hinblick auf die damalige Haushaltssituation keine Bedenken gegeben, obwohl die Stadt bereits unter den Bedingungen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) stand. Jetzt, wo wir das HSK im nächsten Haushaltsjahr verlassen, stellen die gleichen Antragsteller den finanziellen Aspekt in den Vordergrund. Dies wirft Fragen auf.