Neue Kita-Gebühren-Satzung entlastet Eltern

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Wie auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. April verkündet wurde, wird die Stadt Bornheim – ungeachtet einer noch ausstehenden landesweiten Regelung – auch im Mai keine Kita-Beiträge einziehen. Das ist zumindest ein kleiner Lichtblick für die stressgeplagten Eltern in dieser schwierigen Zeit.

Trotz des noch laufenden Haushaltssicherungskonzeptes konnten zudem die Kita-Beiträge in allen Einkommensgruppen gesenkt werden. Die neue Kita-Gebühren-Satzung sieht zudem zusätzliche Einkommensstufen im oberen Bereich Einkommensbereich vor. Bei „über 115.000 €“ ist jetzt Schluss. Das vorher alle Eltern ab 85.000 € Jahreseinkommen – und dabei handelt es sich um die Summe der Einkünfte, und nicht um das zu versteuernde Einkommen – den Höchstbeitrag bezahlen mussten, war vielfach als ungerecht betrachtet worden. Rainer Züge, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert dazu: „Die Masse der Beiträge reduziert sich um etwa 30 bis 50 Euro im Monat. Die höchste Beitragsreduzierung beträgt 113 € und selbst in der höchsten Einkommensgruppe reduziert sich der Beitrag zumindest um wenige Euro.“

Beitragsfreiheit für Geringverdiener ein wichtiger Schritt

Die Änderung der Geschwisterbeitragsermäßigung, die einen strukturellen Nachteil gegenüber dem heutigen Model für Eltern von Zwillingen und Kindern mit nur einem Jahr Altersabstand gebracht hätte, ist vom Tisch. Es bleibt bei einer einheitlichen Ermäßigung auf 62,5 % in der Kita und 75 % in der OGS. Und dies nicht, wie teilweise falsch berichtet, für das „zweite Kind“, sondern für beide Kinder im System. Ein drittes Kind, das ebenfalls die Kita oder die OGS besucht, ist auch heute schon beitragsbefreit. Als drittes Kind gilt das Kind mit dem geringsten „Normalbeitrag“, nicht das jüngste!

„Als SPD begrüßen wir es vor allem, dass Geringverdiener entlastet werden. Eltern mit einem Einkommen unter 24.542 € (SGB VIII – Grenze) müssen von vorne herein keinen Beitrag zahlen und brauchen auch nicht – wie von einem politischen Mitbewerber gewünscht – in ein aufwendiges Antragsverfahren gezwungen werden.“ führt Züge aus.

 

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Zweites beitragsfreies Jahr dank „Gute-Kita-Gesetz“

Der größte Einspareffekt für die Eltern ergibt sich aus dem zweiten beitragsfreien Kindergartenjahr, das mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz bezahlt wird und für das die SPD jahrelang im Bund gestritten hat. Da der Gesamtbetrag des von den Eltern zu zahlenden Beitrags durch die Haushaltsicherung bestimmt ist und der von der schwarz-gelben Landesregierung zum Ausgleich gezahlte Betrag deutlich kleiner ist als der von diesen Eltern ansonsten zu zahlende Beitrag, ergibt sich hieraus jedoch eine Verringerung der eigentlich möglichen Beitragsreduzierung, da dieser Fehlbetrag auf die anderen Eltern umgelegt werden muss. Dazu Züge: „Natürlich kann und muss man dies deutlich benennen und beklagen. Wie man daraus die Konsequenz ziehen kann, die mögliche Beitragsreduzierung jetzt nicht vorzunehmen – wie von UWG nachdrücklich gefordert – ist mir schleierhaft.“

In der Sitzung machte die Verwaltung zudem deutlich, dass die scharfe Kritik der UWG an der Stufung der Beiträge bezogen auf den Betreuungsumfang ganz viele Gesichtspunkte außer Acht lässt und ein reiner Dreisatz als Darstellung des Beitragsverhältnisses hier realitätsfern ist. Außerdem wurde von mehreren Seiten die berechtigte Frage gestellt, warum man denn – anders als FDP und SPD – nicht eigene Rechenmodelle in die Diskussion eingebracht habe.

Evaluation für erste Sitzung des JHA in 2021 beschlossen

Insgesamt sind die Beschlüsse eine gute Nachricht für Familien in Bornheim! Mit dem Beschluss herrscht für die Eltern Klarheit über die Höhe der Beiträge für das kommende Kindergartenjahr. Außerdem hat das Jugendamt die Chance, entsprechende Bescheide zeitnah zu erstellen.

Da die Berechnung wegen fehlender Informationen bezüglich der Aufteilung der Eltern mit Einkommen über 85.000 € auf die neuen Beitragsgruppen mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind, wurde zusätzlich eine Evaluation für die erste Sitzung des Jahres 2021 beschlossen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob ein einheitlicher Beitrag für U3 und Ü3-Kinder erhoben werden könnte. Der neue Rat muss dann im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/2022 entscheiden, ob es Spielraum für weitere Entlastungen gibt.