SPD für Beibehaltung des Ganztags am AvH

Die Schulgemeinde des Bornheimer Alexander-von Humboldt-Gymnasium hatte vorgeschlagen, die Ganztagsschule auf die Klassenstufen 5 und 6 zu beschränken und danach auf „Halbtag plus“ zu wechseln. Leider hat das FDP-geführte Bildungsministerium einen solchen Pilot-Versuch abgelehnt.
Daher mußte der Ausschuß für Schule, Soziales und demograhischen Wandel in seiner Sondersitzung am 8. Januar über den Antrag der Schulkonferenz entscheiden, das AvH komplett in ein Gymnasium mit „Halbtag Plus“ umzuwandeln. Dabei hat sich die SPD-Fraktion für die Beibehaltung des Ganztags ausgesprochen.

Ute Krüger


Ute Krüger, die schulpolitische Sprecherin der SPD dazu:

„ Zum einen sind die Familien in den Bornheimer Kindergärten und Grundschulen daran gewöhnt, das ihre Kinder verläßlich den ganzen Tag betreut werden. Dies sollte nicht mit der fünften Klasse beendet werden. Zum Anderen sind viele Familien darauf angewiesen, das beide Elternteile arbeiten, um die immer höheren Lebenshaltungskosten, insbesondere für den Wohnraum zu finanzieren. Diese Eltern möchten, das ihre Kinder verpflichtend ganztags betreut werden.“
„Durch die verpflichtende Teilnahme an den Lehrangeboten ist die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages für alle Schülerinnen und Schüler gleich, unabhängig von der sozialen Herkunft. Es besteht eine höhere Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler.
In den Lernzeiten des Ganztags erfolgt die Betreuung durch Lehrkräfte, so dass die gleiche Betreuungsqualität für Alle sichergestellt ist.“

Mit der Entscheidung des Ausschusses wird jetzt für die neuen Schülerinnen und Schüler am AvH gestuft der „Halbtag plus“ eingeführt. Das heißt, das die Schülerinnen und Schüler, die jetzt schon auf der Schule sind und sich aktuell bereits im Ganztag befinden, ihre Schullaufbahn auch damit beenden können.

Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft


Wilfried Hanft, der Vorsitzende des Ausschußes und Fraktionsvorsitzender der SPD:

Wir sehen allerdings nicht, warum diese Entscheidung unbedingt in einer Sondersitzung getroffen werden mußte. Die Entscheidung hätte genauso gut durch die reguläre Sitzung des Ausschußes am 21. Januar getroffen werden können. Durch die von CDU, FDP und UWG beantragte Sondersitzung sind unnötig Kosten für Sitzungsgelder und Arbeitsstunden der Verwaltung produziert worden, die man sich hätte sparen können.“