Ankauf und Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht ist das Ziel
Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Bezahlbares Wohnen ist die neue soziale Frage unserer Zeit und es gibt nicht die eine Lösung.

Die Mietkosten sind nunmehr auch in Bornheim kein Armutsproblem mehr, sondern für Mieter/innen mit mittlerem Einkommen eine existenzielle Herausforderung. Die Preise für Einfamilienhäuser sind in Bornheim weiter gestiegen. Dies hat zur Folge, dass Bewohner unserer Stadt in die Nachbarkommunen abgewandert sind.
Die Schaffung und Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums ist deshalb nicht nur in großstädtischen Metropolen ein bereits länger anhaltendes, drängendes Problem. Auch im ländlichen Raum und in der Stadt Bornheim ist dies deutlich sichtbar. Die unmittelbare Vergangenheit hat gezeigt, dass eine weitgehende Beschränkung des Themas auf die Investorenebene in Bornheim keine ausreichende Handlungsgrundlage bietet.
Um den aktuellen Wohnraummangel, insbesondere im preisgünstigen, geförderten Wohnungsbau in Bornheim voranzubringen, sprechen sich die Bornheimer Sozialdemokraten für eine aktive städtische Bodenpolitik des Stadtrates aus. Wie vom Gutachterausschuss des Rhein-Sieg-Kreises bestätigt, sind aktuell die Bodenpreise für baureife Grundstücke in Bornheim um 30 Prozent gestiegen.
Die SPD-Fraktion hat daher den Antrag eingebracht im Zuge der Prüfung zur Initiierung einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft auch das Modell eines Ankaufs/Vergabe städtischer Grundstücke durch die Stadt in Erbpacht mit einzubeziehen.
Wenn die Stadt in ausgewiesenen Wohngebieten bei Grundstücksverkäufen selbst als Käufer auftritt, Grundstücke nach dem gesetzlichen Gemeindevorkaufsrecht erwirbt und diese bebaubaren Parzellen anschließend an die Bürger in Erbpacht vergibt, fallen für die Bauwilligen erst einmal keine Baugrunderwerbskosten an. In Bornheim würde dies eine beträchtliche Finanzierungseinsparung bedeuten, so SPD-Fraktionschef Wilfried Hanft.
Dies könnte für alle eine Win-Win-Situation bedeuten. Zurzeit kann die Stadt für 30 Jahre zum Vorzugszinssatz von 1 bis 1,5 % Kredite aufnehmen. Da Grundbesitz nicht jährlich abgeschrieben wird, wie zum Beispiel städtische Immobilien, würde der konsumtive Haushalt der Stadt nicht mit Abschreibungskosten belastet. Im Gegenteil erhöht sich das städtische Eigenkapital um den steigenden Bodenwert in diesen 30 Jahren. Darüber hinaus erhöht die jährliche Bodenpachtrate zusätzlich das Ertragsaufkommen der Stadt, sagt Hanft.
Ferner können Alleinerziehende mit einem Kind, junge Familien, bei denen keiner der Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat und Familien mit mehreren Kindern von der staatlichen Wohnraumförderung zusätzlich profitieren. Hier ist gerade in Mehrfamilienhäusern eine kostengünstige Eigentumsförderung aber auch durch Dritte finanzierte Mietwohnung ein Ziel, das die Bornheimer Sozialdemokraten als einen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit in den nächsten Monaten anstreben.
In unserer fast 50.000 Einwohner großen Stadt mit ca. 22.200 Wohnungen gibt es nur 867 geförderte Wohnungen. Davon fallen in den nächsten Jahren 105 Wohnungen aus der Belegungsbindung, wie eine Anfrage des SPD-Ratsmitgliedes Harald Stadler gegen Ende des vergangenen Jahres ergab.
637 Haushalte erhielten Wohngeld, weil ihr jährliches Haushaltseinkommen so niedrig ist, dass sie Anspruch auf diese staatliche Leistung haben. Von den 637 Haushalten lebten aber nur 34 Familien bzw. Einzelpersonen in sozial geförderten Wohnungen.
Deshalb hat die SPD-Fraktion neben dem Antrag zur Prüfung des Modells einer Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht auch eine große Anfrage eingebracht, unter welchen Bedingungen die Stadt das im Baugesetzbuch verankerte Vorkaufsrecht der Kommunen dazu ausüben kann.