SPD-Fraktion bringt Resolution in den Rat ein
Zur Beibehaltung der Stichwahl in NRW hat die SPD-Fraktion für die nächste Ratssitzung eine Resolution eingebracht. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Pläne zur Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen nicht weiter zu verfolgen und die aktuelle gesetzliche Regelung beizubehalten. Eine Beibehaltung der Stichwahl dient der Stärkung der Demokratie und erhöht die Legitimation der gewählten Personen für dieses herausragende kommunalpolitische Amt.
Stichwahlen gibt es mit einer Ausnahme seit der Einführung der Direktwahl für Bürgermeister/innen und Landrät/innen. Dieses demokratische Instrument hat sich in unserer lokalen Demokratie bewährt. Lediglich die Kommunalwahl 2009 wurden ohne Stichwahlen durchgeführt, die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wurde damals mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linken beschlossen.
Die Kommunalwahl 2009 hatte zur Folge, dass Bürgermeister zum Teil mit unter einem Drittel aller abgegebenen Stimmen ins Amt gewählt wurden. So wurden beispielsweise die Bürgermeisterin in der Stadt Wülfrath nur mit 27% und in der Stadt Monheim der Bürgermeister nur mit 30,4% der Stimmen gewählt. Ein/e Bürgermeister/in bzw. ein/e Landrät/in sollte möglichst von einer Mehrheit der Bevölkerung gestützt sein. Er oder sie ist erste Bürgerin oder erster Bürger des Kreises, der Stadt oder Gemeinde. Daher ist eine Stichwahl notwendig, sofern es im ersten Wahlkampf keine solche breite Mehrheit gibt. Aus Gründen einer ausreichenden demokratischen Legitimation sollten Stichwahlen weiterhin durchgeführt werden.
Besonders in Zeiten einer immer wieder festzustellenden „Politikverdrossenheit“ in der Bevölkerung und einer daraus resultierenden geringeren Wahlbeteiligung muss Politik und insbesondere Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nahbar sein. Es muss möglich sein, in einem zweiten Wahlgang ggfs. neu zu bewerten und zu wählen, wenn zuvor kein/e Kandidat/in eine absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Niedriger Wahlbeteiligung darf nicht mit der Abschaffung von Wahlmöglichkeiten begegnet werden. Das ist der falsche Weg, eine fatale Logik und schädigt die lokale Demokratie.