Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Bornheim (Weihnachtsmarkt) und Roisdorf (Martinimarkt) erlassen. Für weitere Anlässe im Stadtgebiet wird dies künftig noch erfolgen.
Die überarbeitete Satzung war notwendig geworden, nachdem die Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage im Bornheimer Stadtgebiet geklagt hatte.
Denn nach neuester Rechtsprechung muss unter anderem ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen der jeweiligen Veranstaltung und den Verkaufsstellen sichergestellt werden. Die neue Verordnung trägt dieser Anforderung Rechnung.
Die Bedeutung verkaufsoffener Sonntage unterstreicht SPD-Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft: „Es geht darum, die Gewerbe- und Geschäftsstandorte in Bornheim, in Roisdorf und darüber hinaus in anderen Ortsteilen unserer Stadt unter Herausstellung der Vielfalt des örtlichen Einzelhandels zu erhalten und zu stärken.“
Dabei geht es auch um die Zielsetzung Leerständen, wie zum Beispiel im Bornheimer Zentrum, oder Geschäftsaufgaben entgegen zu wirken. Damit soll bewirkt werden, dass insbesondere auch ältere Einwohner in Zukunft nicht wegen jeder Besorgung in eines der Oberzentren fahren müssen. Dadurch würde das Verkehrsaufkommen weiter erhöht und Geringverdiener mit zusätzlichen Kosten belastet.
Ob die überarbeitete Satzung allerdings längerfristigen Bestand hat, wird sich in nächster Zeit zeigen, da die Gewerkschaft Verdi bereits eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung dazu sucht.