Die Krux mit dem geförderten Wohnungsneubau in Bornheim

Zum Thema des öffentlich geförderten Wohnungsneubaus haben in der Juni-Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) alle Faktionen folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:

  1. …beauftragt die Verwaltung mit Investoren bzw. Grundstückseigentümern über den Umfang von geförderten Wohneinheiten in Neubaugebieten zu verhandeln.
  2. Beauftragt die Verwaltung einen konkreten Vorschlag im Rahmen des Beschlusses zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung den Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Genau diese fehlende Umsetzung von zwei einstimmigen StEA-Beschlüssen war Anlass für einige kritische Bemerkungen von SPD-Ratsmitglied Harald Stadler zur Verwaltungsvorlage zum B-Plan Entwurf Roisdorf 22 zwischen Herseler Straße und Fuhrweg.

Der Prokurist des Investorenfirma Montana, Heiko Bartelt versuchte zuerst in seiner Replik auf den Beitrag von Stadler, die beabsichtigten geförderten Wohneinheiten im angrenzenden B-Plan Ro 23 (Fuhrweg/Koblenzer Straße) mit zu seinem Vorhaben zu zählen, um dann bekanntzugeben, dass er „nur“ eins der zwei neuen Mehrfamilienhäuser an der Herseler Straße nach den Wohnbauförderbestimmungen des Landes NRW (WFB) plant. Dann gab er bekannt, dass er dieses Haus von einem anderen Bauträger bauen lässt. Er selbst baut in Bornheim, wie auch jüngst in Kardorf, keine Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau.

Das zweite Mehrfamilienhaus an der Herseler Straße wird von Montana nicht im Rahmen der Förderbestimmungen des Landes als Haus mit geförderten Wohneinheiten gebaut, sondern nur barrierefrei. Im Entwurf der neuen Landesbauordnung beabsichtigt ab 2019 das Land NRW zwingend vorzuschreiben, dass alle neuen Mehrfamilienhäuser barrierefrei sein müssen.

Die Erbsenzählerei mit barrierefreien Wohneinheiten war, so Stadler, wahrscheinlich nur ein Ablenkungsmanöver von seiner  tatsächlichen Absicht, keine weiteren geförderten Wohnungen in Roisdorf bauen zu müssen. Offensichtlich sind für Montana die Renditen und die Höhe der Bewilligungsmieten zu gering. Der Kriterienkatalog der Wohnraumförderbestimmungen benennt zwar barrierefreie Wohneinheiten im Mietwohnungsbau als eine zwingende Voraussetzung, aber grundsätzlich ist als erstes Kriterium die Höhe des jährlichen Familieneinkommens der Mieter Voraussetzung und damit die Begrenzung auf eine bestimmte Einkommensgruppe verbunden mit einer Belegungsbindung von bis zu 25 Jahren zu einer Mietbindung  von derzeit  6,20 bis 7 Euro pro Quadratmeter. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit der Förderung dahingehend eingeschränkt, dass durch Immissionen (Lärm) dieser Wohnraum nicht erheblich beeinträchtigt werden darf. Ob an der vielbefahrenen Landstraße L 118 (Herseler Str.) überhaupt eine geförderte Wohnbebauung zulässig ist, werden nun weitere Prüfungen im Bebauungsplanverfahren ergeben. Und wenn nicht, was dann?

Die Firma Montana ist bis heute nicht bereit 20 % ihrer Wohneinheiten in Bornheim beim Mietwohnungsneubau oder im selbst genutzten Ein- und Doppelhausneubau als geförderte Wohneinheiten zu errichten, obwohl dies nach den geltenden Förderbestimmungen des Landes NRW geradezu den Kommunen empfohlen wird, damit u. a. junge Familien mit zwei Kindern, mit einem jährlichen Familieneinkommen bis zu 58.000 Euro, sich auch ein bezahlbares Eigenheim oder eine kostengünstige Wohnung zur Miete leisten können, sh. Anlage unten.

Der „geförderte Wohnungsneubau“ in Bornheim darf nicht weiter der Beliebigkeit von Investoren überlassen werden

 Die Bornheimer SPD erwartet vom Bürgermeister, dass zukünftig bei Investorenbebauungsplänen und bei Investorenvorhaben die Stadtverwaltung die beabsichtigte Anzahl der geförderten Wohneinheiten angibt. Dann ist vor einer Beschlussfassung zur frühzeitigen Offenlage eines Bebauungsplanentwurfes für alle Ratsmitglieder erkennbar wie hoch die Quote von geförderten zu freifinanzierten Wohneinheiten ist. Der Stadtrat darf dieses sozialpolitische Steuerungsinstrument jetzt nicht beim kleinsten Widerstand von Investoren leichtfertig aus der Hand geben.

Die Stadt Bonn hat mittlerweile ihre verpflichtende Förderquote auf 40 Prozent erhöht. In Bornheim ist man von dieser Zahl derzeit noch meilenweit entfernt.

Wenn ein lokaler Investor sich vor dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, aus welchen Gründen auch immer, drücken möchte, dann erinnern sich plötzlich einige Kommunalpolitiker in Bornheim nicht mehr an ihre vergangenen Statements und Beschlüsse. Montana erfüllt ja andere Wünsche!