Aufgabenzuwächse führen zu mehr Raumbedarf für die städtischen Mitarbeiter/innen
Die Stellungnahme von CDU, UWG und FDP zum Raumbedarf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung steht nach Auffassung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wilfried Hanft im krassen Gegensatz zu der sachlichen Diskussion in der Sitzung des Hauptausschusses.
„Man könnte den Eindruck gewinnen, dass es in Wirklichkeit gar nicht mehr darum geht, die verschiedenen Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen, sondern darum, die Raumnot zur Unterbringung von Beschäftigten der Stadt gegen andere notwendige Maßnahmen gegeneinander auszuspielen. Bei der Frage, wie dem Raumbedarf der Verwaltung künftig Rechnung getragen werden kann, sind vage Absichtserklärungen für notwendige Maßnahmen der städtischen Infrastruktur kein Lösungsansatz“, so Hanft.
Unbestritten bei den Sozialdemokraten ist ein durch Aufgabenzuwächse und entsprechender Personalausweitung entstandener Raumbedarf, der nicht weg diskutiert werden kann.
Beispiele dazu sind:
- Die weiter steigende Zahl von Mitarbeiter/innen, die untergebracht werden müssen,
- die Unterbringung der IT-Abteilung (unter der Prämisse fehlender Sicherheitsaspekte) und des Stadtarchivs,
- und die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes und ein fehlender zweiter Rettungsweg im Rathaus.
Um zu einer soliden Beurteilung der in Frage kommenden Lösungsmöglichkeiten (Rathauserweiterung oder weitere Anmietung von Flächen) zu gelangen, sind für die Sozialdemokraten allerdings noch wichtige Fragen offen, die einer Klärung bedürfen, bevor in dieser Angelegenheit Beschlüsse gefasst werden können.
Dabei handelt es sich um folgende Punkte die in eine erweiterte Wirtschaftlichkeits-Berechnung einfließen müssen:
- Die Ermittlung der Kosten eines Umbaus im Bestand
- Kostenangaben zur Erstellung eines notwendigen zweiten Rettungsweges für das Rathaus
- Angaben zur Bindungsfrist der laufenden Mietverträge
- Erstellung einer Gesamtflächenbilanz der angemieteten Räume
- Nachvollziehbare Prognostizierung des künftigen Raumbedarfs (unter Zugrundelegung der Angaben im Sachverhalt der Hauptausschussvorlage.
„Wenn die Angaben zu diesen Punkten überzeugend und transparent dargestellt werden, kann nach Auffassung der SPD-Fraktion eine auf den notwendigen Fakten beruhende Beurteilung erfolgen und eine Entscheidung zum bestehenden Handlungsbedarf getroffen werden.