Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am vergangenen Donnerstag mit deutlicher Mehrheit auf Antrag von CDU, SPD und Grünen beschlossen, dass die künftige Wasserversorgung schrittweise auf das Mischverhältnis 60% Wasser des Beschaffungsverbandes Wesseling-Hersel und 40% Wahnbachwasser umgestellt wird.
Die Erreichung des 40%-Anteils erfolgt in drei Schritten zu jeweils 5%, wird wegen des Korrosionsaspektes wissenschaftlich begleitet und kann bis Ende des Jahres voraussichtlich abgeschlossen werden.
Nach einem weiteren mit knapper Mehrheit beschlossenen Antrag allein von CDU und Grünen soll zum 1. Januar 2020 ein Mischverhältnis von 50:50 umgesetzt werden.

Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft erläuterte in der Sitzung, warum die SPD einen vertretbaren Kompromiss in Form einer 60:40 Regelung mittragen kann, weiter gehende Korrekturen von CDU und Grünen jedoch klar ablehnt.
Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids unterhalb der geforderten Mindestbeteiligung äußerst knapp ausgefallen war. Beide Positionen standen sich fast gleichwertig gegenüber. Eine solche Ausgangssituation kann nicht gänzlich ignoriert werden. Das ernsthafte Streben nach einer gemeinsamen Lösung und somit eine Befriedung des Themas waren wichtige Aspekte bei den schwierigen Gesprächen, die in den vergangenen Wochen und Monaten stattgefunden haben.
Nicht zuletzt, ist der überwiegende Teil unserer Bürger inzwischen des Themas überdrüssig und fordert die Politik immer mehr dazu auf, sich endlich zu einigen, dem haben die Sozialdemokraten nun Rechnung getragen.Zugleich machte die SPD die Grenze ihrer Kompromissbereitschaft deutlich:
Für uns ging es darum, auf die Bürger zu schauen, deren finanzielle Mittel knapp bemessen sind und eine Mehrbelastung in engen Grenzen zu halten, erst recht nach den Haushaltsplanbeschlüssen und dem Beschluss zur Konzessionsabgabe in Sachen Wasserzählergebühr. Die 60:40 Regelung stellt deshalb die Grenze des machbaren dar. Alles was darüber hinaus geht, muss von CDU und Grünen alleine getragen werden.
Weiterhin stellen die Sozialdemokraten fest: Bedenken hinsichtlich des rechtlichen Bestands eines solchen Beschlusses können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass bei einem Entfernen von der 60 : 40 Regelung sowohl das rechtliche als auch das technische Risiko beträchtlich steigt. Bekanntlich ist nach übereinstimmenden gutachterlichen Ausführungen bei einer 50:50 Regelung die Korrosionsanfälligkeit der Wasserleitungen am höchsten und es entstehen dann noch zusätzlich 90.000 € an Mehrkosten, die die Verbraucher tragen müssen.
Auf Grund vieler Gespräche und Kontakte hat die SPD-Fraktion auch in der Vergangenheit bereits herausgestellt, dass bei der Stadt Wesseling und beim Wasserverband Wesseling-Hersel das steigende Risiko einer Klage bei stark sinkenden Zahlen in Bezug auf die Verringerung der Abnahmemenge in’s Kalkül zu ziehen ist. Mit anderen Worten: Bei einer 50:50 Regelung steigt die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung von dieser Seite aus stark an.